Hast du dir ein Auto neu oder gebraucht gekauft, musst du es nur noch mit einer eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde anmelden. Die Nutzung des Autos im Straßenverkehr ohne offizielle Zulassung ist nämlich verboten. Für die Anmeldung brauchst du bestimmte Dokumente. Erfahre jetzt, was du brauchst und wie du bei der Kfz-Zulassung vorzugsweise vorgehst.
Welche Dokumente musst du mitbringen?
Der Ablauf für die Kfz-Zulassung ist relativ einfach. Hast du erstmal alle Unterlagen beisammen, bist du nur noch einen kleinen Schritt von der Anmeldung entfernt. Folgende Unterlagen musst du dir beschaffen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Nachweis der Hauptuntersuchung
Wichtig für die Autozulassung ist auch, dass du dich vor der Anmeldung um den notwendigen Versicherungsschutz kümmerst. Nur so bekommst du die eVB-Nummer und letztendlich die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung.
Denk außerdem daran, ein bisschen Geld mitzunehmen, um die Anmeldegebühren zu bezahlen.
Musst du dein Auto mit zur Zulassungsstelle bringen?
Dein Auto musst du nicht unbedingt mit zur Zulassungsstelle nehmen. Es reicht aus, wenn du die oben genannten Unterlagen vorzeigst. Die Kennzeichen mitsamt der Fahrzeugplakette kannst du dann einfach im Nachhinein an dein Auto anbringen.
Eine Ausnahme kann es allerdings bei frisch importierten Fahrzeugen und bisher nicht zugelassenen Neufahrzeugen geben. In solchen Fällen kann eine Vorführung erforderlich sein. Solltest du ein solches Fahrzeug haben, frag vorher genau bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde nach.
Wie sind die einzelnen Schritte für die Zulassung?
Wenn du dein Auto anmelden willst, dann ist ein fester Ablauf hilfreich. Berücksichtige für die Anmeldung die folgenden Punkte.
1. Zulassung nur mit Prüfbericht
Kann das Auto eine gültige und bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung nachweisen? Dies ist der wohl wichtigste Punkt, wenn du ein Auto zulassen möchten. Auf deutschen Straßen darfst du nur mit einer gültigen Fahrzeugplakette fahren. Eine Kfz-Zulassung ohne bestandene Fahrzeuguntersuchung ist definitiv nicht möglich. Sofern ein ordentlicher Nachweis nicht vorhanden ist, kannst du diesen zum Beispiel bei der Dekra oder beim TÜV anfertigen lassen.
2. Herstellung von Kfz-Kennzeichen
Unabdingbar sind auch die Kfz-Kennzeichen, die du am Auto anbringen musst. Die Kennzeichen musst du allerdings nicht vorab organisieren. Bei den meisten Kfz-Zulassungsstellen befinden sich Kennzeichenanbieter in der Nähe, wo du die Schilder sofort vor Ort herstellen kannst. Das gilt auch für Kurzzeit-, Ausfuhr- oder Saisonkennzeichen.
Hast du dir Wunschkennzeichen reserviert, kannst du die entsprechenden Schilder auch bereits vorab im Internet bestellen. Die angefertigten Autoschilder müssen dann einfach bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit die Pkw-Plakette angebracht werden kann.
3. Vorherige Beantragung der eVB-Nummer
Zur Bescheinigung, dass dein Auto nicht ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs ist, musst du eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen. Ohne gültigen Versicherungsnachweis darf der Sachbearbeiter die Zulassung nicht genehmigen.
Da im Gegensatz zu Kennzeichenherstellern keine Versicherungen in der Nähe der Zulassungsbehörde niedergelassen sind, musst du die eVB-Nummer am besten online beantragen, bevor du zur Zulassungsstelle fährst. Möchtest du deinen Pkw nur für eine kurze Periode anmelden, benötigst du hierfür speziell die Kurzzeit-eVB.
4. Geld nicht vergessen!
Ein weiterer Tipp: Nimm genug Geld mit! Für die Kfz-Zulassung ist je nach Zulassungsort eine bestimmte Gebühr fällig. Üblicherweise liegen die Kosten zwischen etwa 10,- und 40,- Euro. Für die Anmeldung von Kurzzeitkennzeichen liegt die Gebühr etwas niedriger bei circa 14,- Euro. Etwas teurer sind die Zulassungen von Ausfuhrkennzeichen. Hier musst du mit 35,- Euro rechnen.
Sofern du sich noch nicht um die Kfz-Kennzeichen gekümmert hast, musst du hierfür nochmal ungefähr 20,- Euro einplanen.